Leasing für Gastronomiemöbel

Leasing für Gastronomiemöbel? Ja, Sie haben richtig gehört. Nicht nur Autos, Kopierer oder Küchengeräte, sondern auch Gastronomiemöbel können Sie leasen. Zum Thema Möbelleasing arbeiten wir seit Jahren mit unserem Leasingspezialisten der Abc Finance aus Köln zusammen. Wir können Leasing- oder Mietkaufverträge für Gewerbetreibende (ab 24 Monate Gewerbetätigkeit) mit guter Bonität anbieten.

Gastro Möbel – Leasing VA

Dabei handelt es sich um sogenannte Vollarmortisationsverträge, d. H. dass nach Ablauf der Leasingzeit je nach Laufzeit, Dauer und Ratenhöhe mit Zahlung der Schlussrate das Eigentum an den Gastronomiemöbeln komplett auf Sie übergeht. Die Höhe der Leasingrate richtet sich nach der Laufzeit, die beim Leasing für Gastronomiemöbel  in der Regel zwischen 48 und 60 Monaten liegt, und nach dem Anschaffungswert. Ein weiterer grosser Vorteil für Sie: Die MWSt-Zahlung wird indirekt mitfinanziert.

Wir haben hier für Sie zwei Beispielrechnungen (Stand per 03/2023) aufgeführt:

Warenwert: 5.000,00 € auf 48 Monate 132,60 € / mtl. zzgl. MwSt. zzgl. einmaliger Schlussrate

Warenwert: 15.000,00 € auf 54 Monate 358,00 € / mtl. zzgl. MwSt. zzgl. einmaliger Schlussrate

Warum ist Leasing für Gastronomiemöbel so sinnvoll?

Mit Leasing für Gastronomie Möbel schonen Sie zum einen Ihre Liquidität. Gerade in der jetzigen Situation benötigen Sie Ihre liquiden Mittel, um „über die Runden“ zu kommen.

Letztlich finanzieren Sie mittelfristige Anlagegüter – unsere Möbel halten 8 Jahre und länger!!!- durch eine mittelfristige Finanzierung. Die Laufzeiten sind überschaubar. Die Leasingraten sind klar fixiert und komplett steuerlich absetzbar. Das Eigentum an den Möbeln geht mit Zahlung der Schlussrate auf Sie über.

Zum anderen sind die Leasingraten komplett als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar und belasten nicht Ihre Kreditlinie. Zudem sind Leasingverträge komplett bilanzneutral und verschlechtern somit nicht Ihre Eigenkapitalquote. Sie behalten demzufolge einen finanziellen Spielraum für sich, evt. Änderungen wegen HACCP-Auflagen, Anschaffung neuer Speisekarten etc. Kurzum Sie bleiben komplett handlungsfähig für kurzfristige Entscheidungen. So können Sie stets auf aktuelle Entwicklungen reagieren.

Als gelernter Bankkaufmann kann ich Ihnen den Möbelkauf über einen Leasingvertrag nur wärmstens an Herz legen. Sie sollten aber in jedem Fall Ihren Steuerberater hinzuziehen, um evt. steuerliche Aspekte zu hinterfragen. Denn auch hier gibt es zahlreiche Details, Varianten und Vertragsmöglichkeiten, z. b. Mietkauf oder Leasinganzahlungen zu beachten.

Einfache Abwicklung beim Leasing für Gastronomiemöbel

Die Abwicklung ist dabei denkbar unkompliziert. Wir berechnen Ihnen Ihre Leasingrate in den gängigen 3 Laufzeiten, nämlich 48, 54, und 60 Monate. Am besten passen Sie die Laufzeit gleich an die Laufzeit Ihres Miet- oder Pachtvertrages an. Für die Leasinganfrage benötigen von Ihnen lediglich eine Auskunftsermächtigung, bei höheren Beträgen wird die Leasingbank ggf. zusätzliche Informationen z. b.eine aktuelle BWA bzw. die letzte BWA per 31.12.2019 benötigen. Dies klären wir aber in einem persönlichen Gespräch. Nach der Leasingzusage durch die Bank erstellen wir den Leasingvertrag und Ihre Auftragsbestätigung. Nach Ihrer Freigabe können wir Ihre Bestellung für die Gastro Möbel direkt in die Produktion geben und somit gleich wertvolle Zeit einsparen. Mit ordnungsgemäßer Lieferung bestätigen Sie uns dann die Übernahme und wir rechnen mit der Leasingbank ab, die dann fortan mit Ihnen die Raten monatlich abrechnet. Mit Zahlung der Schlussrate nach Ablauf der Leasingzeit erhalten Sie dann eine Eigentumsübertragung in Form einer Schlussratenrechnung durch uns. Die Höhe dieser Schlussrate richtet sich nach Laufzeit und dem ursprünglichen Kaufpreis und liegt in der Regel in einem einstelligen prozentualen Bereich.

Leasing für Gastronomiemöbel als Chance

Nutzen Sie also die Chance, die Gastronomieeinrichtung und die Möblierung für Ihren Gastronomiebetrieb zu modernisieren und somit für Ihre Gäste aktuell und attraktiv zu bleiben und schonen Sie gleichzeitig Ihrer Liquidität! Wir kümmern uns um alles aus einer Hand. Sie haben einen Ansprechpartner rund ums Einrichten und Finanzieren! Selbst bei einem kurzfristigen Verkauf Ihres Gastronomieobjektes können wir durch eine Vertragsübernahme bzw. Vertragseintritt die Verträge zu den guten Konditionen weiterführen oder den Vertrag ggf. vorzeitig auflösen.

Wir meinen, dies ist echt fair und clever!

Rufen Sie uns einfach an unter 02234/911090 oder schreiben Sie eine email an die info@trommelschlaeger.de

Wir melden uns dann für eine Terminabsprache, entweder bei Ihnen vor Ort oder in unserer Ausstellung in Frechen-Königsdorf!

Vielen Dank und bleiben Sie gesund!

Thomas Trommelschläger

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